Soweit ich weiß, ist dies nicht schwierig, obwohl Sie von einem autorisierten Ausbilder für die Verwendung von NVG Boden- und Flugschulungen erhalten und protokollieren und eine Logbuchbestätigung erhalten müssen, bevor Sie ein Flugzeug als PIC mit NVG-Ausrüstung betreiben.
(k) Zusätzliche Schulung für Nachtsichtbrillen erforderlich.
( 1) Sofern in Absatz (k) (3) dieses Abschnitts nichts anderes bestimmt ist, darf eine Person nur dann als Pilot eines Flugzeugs mit Nachtsichtbrille fungieren, wenn diese Person von einem autorisierten Ausbilder Bodentraining erhält und protokolliert und erhält ein Logbuch oder eine Bestätigung des Schulungsprotokolls eines autorisierten Ausbilders, der bescheinigt, dass die Person das Bodentraining abgeschlossen hat. Das Bodentraining muss die folgenden Themen umfassen:
(i) Anwendbare Teile dieses Kapitels, die sich auf Folgendes beziehen Einschränkungen der Nachtsichtbrille und Flugbetrieb;
(ii) Aeromedizinische Faktoren im Zusammenhang mit der Verwendung von Nachtsichtgeräten Ionenbrillen, einschließlich des Schutzes der Nachtsicht, der Anpassung der Augen an die Nacht, selbst auferlegter Belastungen, die sich auf die Nachtsicht auswirken, Auswirkungen der Beleuchtung auf die Nachtsicht, Hinweise zur Schätzung der Wahrnehmung von Entfernung und Tiefe bei Nacht und visueller Illusionen;
(iii) Normaler, abnormaler und Notfallbetrieb von Nachtsichtbrillengeräten;
(iv) Leistung der Nachtsichtbrillen und Szeneninterpretation; und
(v) Flugplanung für Nachtsichtbrillen, einschließlich nächtlicher Geländeinterpretation und Faktoren, die die Geländeinterpretation beeinflussen.
(2) Sofern nicht in Absatz (k) (3) von In diesem Abschnitt darf eine Person nur dann als Pilot eines Flugzeugs mit Nachtsichtbrille fungieren, wenn diese Person von einem autorisierten Ausbilder Flugtraining erhält und protokolliert und von einem autorisierten Instruktor, der die Person gefunden hat, ein Logbuch oder eine Bestätigung des Trainingsprotokolls erhält
Kenntnisse in der Verwendung von Nachtsichtbrillen. Das Flugtraining muss die folgenden Aufgaben umfassen:
(i) Preflight und Verwendung von internen und externen Flugzeugbeleuchtungssystemen für den Betrieb von Nachtsichtbrillen;
(ii) Preflight-Vorbereitung von Nachtsichtbrillen für Nachtsichtbrillenoperationen;
(iii) Richtige Pilottechniken bei Verwendung von Nachtsichtbrillen während des Starts, Aufstiegs, Aufstiegs, Abstiegs und der Landung Flugphasen; und
(iv) Normaler, abnormaler und Notfallflugbetrieb unter Verwendung einer Nachtsichtbrille.
(3) Die Anforderungen gemäß den Absätzen (k) (1) und (2) Abschnitt gilt nicht, wenn eine Person den zufriedenstellenden Abschluss einer der folgenden Piloten-Eignungsprüfungen mit Nachtsichtbrillen in einem Flugzeug dokumentieren kann:
(i) Eine von den USA durchgeführte Piloten-Eignungsprüfung für Nachtsichtbrillenoperationen Streitkräfte.
(ii) Eine Piloten-Eignungsprüfung für Nachtsichtbrillenoperationen gemäß Teil 135 dieses Kapitels, die von einem Prüfer oder einem Kontrollflieger durchgeführt wird.
(iii) Eine Piloten-Eignungsprüfung bei Nachtsichtbrillenoperationen, die von einem Hersteller von Nachtsichtbrillen oder einem autorisierten Ausbilder durchgeführt werden, wenn der Pilot -
(A) bei einer Strafverfolgungsbehörde auf Bundes-, Landes-, Kreis- oder kommunaler Ebene beschäftigt ist; und
(B) hat mindestens 20 Stunden als verantwortlicher Pilot bei Nachtsichtbrillenoperationen protokolliert.