4- 3-23. Verwendung von Flugzeuglichtern
a. Flugzeugpositionslichter müssen an Flugzeugen beleuchtet werden, die an der Oberfläche und im Flug von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang betrieben werden. Darüber hinaus müssen Flugzeuge, die mit einem Antikollisionslichtsystem ausgestattet sind, dieses Lichtsystem bei allen Arten von Operationen (Tag und Nacht) betreiben. Unter widrigen meteorologischen Bedingungen kann der verantwortliche Pilot jedoch festlegen, dass die Antikollisionslichter ausgeschaltet werden sollen, wenn ihre Lichtleistung eine Sicherheitsgefahr darstellt (14 CFR Section 91.209). Zusätzliche Blitzlichter sollten am Boden ausgeschaltet werden, wenn sie das Bodenpersonal oder andere Piloten beeinträchtigen, und im Flug, wenn die Wolken nachteilig reflektiert werden.
b. Ein Flugzeug-Antikollisionslichtsystem kann ein oder mehrere Rundumkennleuchten und / oder Blitzlichter verwenden, entweder rot oder weiß gefärbt sein und im Vergleich zu anderen Flugzeugen unterschiedliche (höhere als minimale) Intensitäten aufweisen. Viele Flugzeuge haben sowohl ein Rundumkennleuchten als auch ein Blitzlichtsystem.
c. Die FAA hat ein freiwilliges Sicherheitsprogramm für Piloten, Operation Lights On, um das Konzept des Sehens und Vermeidens zu verbessern. Piloten werden aufgefordert, ihre Landescheinwerfer während des Starts einzuschalten. entweder nach Erhalt der Startfreigabe oder zu Beginn der Startrolle. Piloten werden ferner aufgefordert, ihre Landescheinwerfer einzuschalten, wenn sie Tag oder Nacht unter 10.000 Fuß operieren, insbesondere wenn sie sich innerhalb von 10 Meilen von einem Flughafen befinden oder wenn die Sicht eingeschränkt ist und in Gebieten, in denen Vogelschwärme zu erwarten sind, z. B. an der Küste Gebiete, Seegebiete, Müllhalden usw. Obwohl das Einschalten der Flugzeugbeleuchtung das Konzept des Sehens und Vermeidens verbessert, sollten Piloten nicht selbstgefällig werden, wenn sie scharf nach anderen Flugzeugen Ausschau halten. Nicht alle
Flugzeuge sind mit Lichtern ausgestattet und einige Piloten haben möglicherweise ihre Lichter nicht eingeschaltet. Die Empfehlungen des Flugzeugherstellers für den Betrieb von Landescheinwerfern und elektrischen Systemen sollten beachtet werden.
d. Von großen Flugzeugen erzeugte Propeller- und Jet-Blast-Kräfte haben mehrere kleinere Flugzeuge, die hinter ihnen rollen, umgeworfen oder beschädigt. Um ähnliche Ergebnisse zu vermeiden und um Störungen und Verletzungen des Bodenpersonals durch solche Kräfte zu vermeiden, empfiehlt die FAA Luftfahrtunternehmen und kommerziellen Betreibern, ihre Rundumkennleuchten jedes Mal einzuschalten, wenn ihre Flugzeugtriebwerke in Betrieb sind. Piloten der allgemeinen Luftfahrt, die Flugzeuge mit rotierenden Leuchtfeuern verwenden, werden ebenfalls aufgefordert, an diesem Programm teilzunehmen, das andere auf die potenzielle Gefahr aufmerksam machen soll. Da dies ein freiwilliges Programm ist, seien Sie vorsichtig und verlassen Sie sich nicht nur auf das Rundumkennzeichen als Hinweis darauf, dass Flugzeugtriebwerke in Betrieb sind.
e. Es wird empfohlen, vor Beginn des Taxis die Navigations-, Positions-, Antikollisions- und Logo-Lichter (falls vorhanden) einzuschalten. Um anderen Piloten die Absicht zu signalisieren, sollten Sie das Taxilicht einschalten, wenn sich das Flugzeug bewegt oder auf dem Boden bewegen möchte, und es ausschalten, wenn es angehalten wird oder dem anderen Bodenverkehr nachgibt. Blitzlichter sollten während des Taxis nicht beleuchtet werden, wenn sie die Sicht anderer Piloten oder des Bodenpersonals beeinträchtigen.
f. Nach Ermessen des Piloten sollten alle Außenleuchten beim Rollen auf oder über eine Landebahn beleuchtet sein. Dies erhöht die Auffälligkeit des Flugzeugs für Fluglotsen und andere Piloten, die sich dem Land nähern, rollen oder die Landebahn überqueren. Piloten sollten alle Betriebsbeschränkungen der Ausrüstung einhalten und die Auswirkungen von Lande- und Blitzlichtern auf andere Flugzeuge in ihrer Nähe berücksichtigen.
g. Beim Betreten der Startbahn zum Start oder zum „Aufstellen und
Warten Sie. “Alle Lichter außer den Landescheinwerfern sollten beleuchtet sein, damit das Flugzeug beim Anflug für ATC und andere Flugzeuge auffällt. Landescheinwerfer sollten eingeschaltet werden, wenn die Startfreigabe eingeht oder wenn die Startrolle auf einem Flughafen ohne Betriebskontrollturm beginnt.